Haben Sie gewusst? Folgende Leistungen übernimmt die Krankenkasse in der Grundversicherung «Wir leisten gerne zusammen etwas Pionierarbeit.» Dr. Tim Enz, Augenarzt Bei krankheitsbedingter, medikamentenbedingter oder operationsbedingter Änderung der Sehschwäche Jährlich CHF 180 pro Auge an Brillengläser oder Kontaktlinsen Wenn eine bessere Sehleistung mit Kontaktlinsen erreicht werden kann und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: – Kurzsichtigkeit –8,00 Dpt. – Hyperopie über +6,00 Dpt. – Korrekturunterschied R/L über 3,00 Dpt. – Hornhautverkrümmung über 3,00 Dpt. Alle zwei Jahre CHF 271 pro Auge an Kontaktlinsen Bei Keratokonus, Irisdefekten,Hornhautoperationen, Hornhauterkrankungen oder -verletzungen Bei Korrekturänderungen CHF 632 pro Auge an Kontaktlinsen oder CHF 632 an die Brille Myopiemanagement: Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn die Augenlänge länger ist als die Wachstumstabelle vorgibt und eine Progression von 0,5 Dpt. pro Jahr bewiesen ist Jährlich CHF 850 an Brillen oder Kontaktlinsen, die nachweislich eine Hemmung der Myopieprogression (Zunahme der Kurzsichtigkeit) bewirken Generell bis zum 18. Lebensjahr, unabhängig von Krankheit oder Korrektur Jährlich CHF 180 an Brillengläser oder Kontaktlinsen Wie sieht die Zusammenarbeit konkret aus? TIM ENZ: Im Moment bin ich jeden vierten Samstag zur Sprechstunde im Laden bei Urech Optik. Wenn die Nachfrage anzieht, bauen wir das Angebot aus. Dass Optometrie und Ophthalmologie so eng zusammenarbeiten, ist eigentlich nicht üblich. TIM ENZ: Noch nicht. Aber es ist sinnvoll. Ich kann mir vorstellen, dass das bis in zehn Jahren Standard ist. Wir leisten gerne zusammen etwas Pionierarbeit. Und wieso gerade Sie? Urech Optik und ich pflegen beide hohe Qualitätsstandards und eine ausgeprägte Dienstleistungsmentalität. KARIN URECH: Wir können uns hundertprozentig aufeinander verlassen, und unsere Kundinnen und Kunden können das auch.
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